§ 1 Leistungsumfang
Die NightDUTY GmbH erbringt seine Dienstleistungen entsprechend dem mit dem Kunden abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag mit der darin enthaltenen Leistungsbeschreibung.
Die NightDUTY GmbH stellt seinen Kunden pro Standort eine NightDUTY -Rufnummern zur Verfügung - benötigt der Kunde weitere Rufnummern sind diese separat zu vergüten. Es besteht kein Anspruch auf Nutzung bestimmter Rufnummern oder auf Eintragung dieser Rufnummern in öffentliche Verzeichnisse. Die Rufnummern dienen als Ziel einer Rufumleitung von einer dem Auftraggeber zugeteilten Rufnummer, welche selbst nicht Gegenstand des Vertragsverhältnisses mit der NightDUTY GmbH ist. Die NightDUTY GmbH bleibt Inhaber sämtlicher Rechte und Pflichten an den zur Nutzung überlassenen Rufnummern; der Auftraggeber hat insbesondere keinen Anspruch auf Überlassung dieser Night DUTY -Rufnummern nach Beendigung des Vertrages.
Die NightDUTY GmbH verpflichtet sich, alle Dienste stets mit größter Sorgfalt auszuführen. Es kann jedoch nicht völlig ausgeschlossen werden, dass Informationen in Einzelfällen unvollständig, inhaltlich unklar oder unrichtig an die NightDUTY GmbH übermittelt bzw. von Mitarbeitern der NightDUTY GmbH unvollständig, inhaltlich unklar oder unrichtig verstanden und weitergeleitet werden. Eine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Informationen wird nicht übernommen. Für den Auftraggeber entstehen dadurch keine Regressansprüche gegen die NightDUTY GmbH bzw. deren Mitarbeiter/innen.
Die NightDUTY GmbH behält sich eine zeitweilige Beschränkung oder Unterbrechung der Dienste aus wichtigem Grund vor, insbesondere bei Wartungsarbeiten, Reparaturen etc., die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb notwendig sind, technisch notwendiger Änderungen am System (z. B. Austausch von Hardware, Aufschaltung neuer Leitungen etc.). Die NightDUTY GmbH wird alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um derartige Beschränkungen zu vermeiden bzw. so gering wie möglich zu halten. Über eine planbare Beschränkung wird der Kunde mindestens 14 Tage im Voraus informiert.
Die NightDUTY GmbH ist berechtigt, die Leistungsbeschreibungen nachträglich zu ändern, zu ergänzen bzw. Preisanpassungen vorzunehmen. In diesem Fall teilt die NightDUTY GmbH dem Auftraggeber die Änderungen in Schrift- oder Textform mit. Weicht die geänderte Leistungsbeschreibung zum Nachteil des Auftraggebers von der bisherigen ab, ist er berechtigt, innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung von dem ihm in diesem Falle zustehenden außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch zu machen, ansonsten gilt die Änderung als genehmigt. Auf die Frist und die Folgen ihrer Nichteinhaltung weist die Night DUTY GmbH den Auftraggeber in der Mitteilung hin. Die Änderungen werden nicht vor Ablauf der Monatsfrist wirksam.
Eine Reduzierung der vereinbarten Dispositionszeiten durch den Auftraggeber ist innerhalb eines vereinbarten Leistungszeitraumes nicht möglich. Übernimmt der Auftraggeber, aus welchem Grund auch immer, die Disposition selbst, ist er trotzdem zur Zahlung des vereinbarten Leistungszeitraumes verpflichtet. Dabei hat er keinen Anspruch auf Reduzierung des vereinbarten Stundensatzes.
Alle Aufträge müssen in ein Dispositionssystem bzw. ein Dispositionstool übermittelt zu werden, wobei der NightDUTY GmbH der unterbrechungslose Zugriff gewährt werden muss. Eine händische Auftragsaufnahme erfolgt nur in Ausnahmefällen. Diese sind Aufträge durch die Polizei, GDV, Privataufträge oder sonstige Behörden. Eine Auftragsübermittlung per Telefax ist nur durch einige Versicherungen gestattet, sofern diese über kein Dispositionstool verfügen.
Sollte durch Systemausfälle der Auftraggeber die vorgenannte Auftragsübermittlung nicht möglich sein, ist die NightDUTY GmbH berechtigt die Auftragsbearbeitung zu verweigern oder die Anzahl der Disponenten entsprechend zu erhöhen, um den allgemeinen Geschäftsablauf nicht zu gefährden. Bei einer Erhöhung der Mitarbeiteranzahl/Disponenten gehen die Kosten zu Lasten des Kunden. Die Kosten werden für den Zeitraum des Systemausfalls pauschal mit einem Zuschlag von 100% des Stundenpreises je angefangener Stunde berechnet. Sollte eine Aufstockung des Personals kurzfristig nicht möglich sein, wird NightDUTY seine Kunden darüber informieren, dass die Rufbereitschaft nicht ordnungsgemäß gewährleistet werden kann und diese bis zum Zeitpunkt der Systemfehlerbehebung durch den Kunden selbst zu erfolgen hat. Die Entscheidung, ob die Disposition durch Personalaufstockung gewährleistet werden kann, obliegt alleine Night DUTY, . Das Kundeneinverständnis ist nicht gesondert einzuholen. Ein Anspruch auf Nichtzahlung für den Zeitraum der Dispositionsablehnung, bedingt durch Systemausfälle/Ereignissen besonderer Art entsteht für den Kunden nicht, da NightDUTY die eingetretenen Umstände nicht zu verantworten hat.
Die unter (8) benannten Bedingungen gelten u.a. für folgende Ereignisse besonderer Art im Kundengebiet: Hochwasser, extremer Sturm, Kälteeinbrüche oder ähnliches.
Die NightDUTY GmbH erbringt seine Leistungen an Wochentagen in der Zeit zwischen 17:00 Uhr und 08:00 Uhr flexibel für seine Auftraggeber. An den Wochenenden und an landesweiten Feiertagen kann die Leistungserbringung im 24-Stunden-Dienst erfolgen. Regionale Feiertage gelten wie Wochentage, sofern diese nicht auf ein Wochenende fallen. Heiligabend und Silvester sind keine landesweiten Feiertage in Deutschland!
§ 2 Vertragsbeginn & Vertragsende
Das Vertragsverhältnis beginnt zum im Dienstleistungsvertrag vereinbarten Termin. Dieser Vertrag enthält die wesentlichen vereinbarten Vertragsdaten, insbesondere zum zeitlichen Umfang der Leistungserbringung, die Leistungsbeschreibung mit dem aktuellen Preis, soweit diese dem Auftraggeber nicht bereits mit dem Angebot übersandt wurden. Dienstleistungsverträge gelten stets für zunächst 3 Monate und verlängern sich danach um 6 Monate, sofern im Dienstleistungsvertrag keine anderen Zeiträume vereinbart wurden.
Wurde aus irgendeinem Grund kein schriftlicher Dienstleistungsvertrag geschlossen, gelten die Entgelte und durchschnittlichen Zeiten aus den ersten drei Rechnungen für die Folgemonate als vereinbart. Sollte eine der beiden Parteien die Zusammenarbeit kündigen, ist für die Kündigungsfrist die Dauer der bisherigen Zusammenarbeit maßgeblich. Beträgt die Zusammenarbeit weniger als 12 Monate, kann die Zusammenarbeit mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Beträgt die Zusammenarbeit mehr als ein Jahr, gelten 6 Monate als Kündigungsfrist. Die Kündigung hat auf schriftlichem Weg, entweder per Post oder Email zu erfolgen.
§3 Pflichten und Obliegenheiten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Dienstleistungen der NightDUTY GmbH weder zum Abruf noch zur Verbreitung von Inhalten zu verwenden, die gegen gesetzliche Bestimmungen - gleich welcher Art - verstoßen. Dem Auftraggeber zur Verfügung gestellte Rufnummern und E-Mail-Adressen dürfen nicht für die unzulässige Kontaktaufnahme zu Dritten zum Zwecke der unverlangten Werbung oder sonstige unrechtmäßige Aktivitäten (z.B. Fax- oder E-Mail-Spaming) genutzt und in solchen Fällen auch nicht als Mittel zur Kontaktaufnahme zu dem Auftraggeber genannt werden. Der Auftraggeber hat jeglichen Eindruck im Rechts- und Geschäftsverkehr zu vermeiden, von ihm zu verantwortende Inhalte seien der NightDUTY GmbH zuzurechnen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die NightDUTY GmbH davon in Kenntnis zu setzen, wenn er oder ein von ihm benannter Ansprechpartner/Vertreter für einen längeren Zeitraum als 2 Wochen telefonisch nicht zu erreichen und auch sonst nicht in der Lage ist, für ihn bestimmte Benachrichtigungen abzurufen. Er hat selbständig dafür Sorge zu tragen, dass die technischen Einrichtungen, über die er oder seine Mitarbeiter Benachrichtigungen empfangen (Mobiltelefon, Tablet, Faxgerät etc.) empfangsbereit sind und trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass eventuelle Anrufweiterleitungen seiner Anschlüsse auf die NightDUTY -Rufnummern korrekt geschaltet sind.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die NightDUTY GmbH unverzüglich über Änderungen seiner Anschrift, der telefonischen Erreichbarkeit, der Rechtsform der gesetzlichen oder rechtsgeschäftlichen Vertretung sowie sonstiger für das Vertragsverhältnis vergleichbar wesentlicher Umstände zu unterrichten.
Kommt der Auftraggeber einer seiner Verpflichtungen aus den Absätzen 1 bis 3 nicht nach, ist die NightDUTY GmbH berechtigt, gegenüber Dritten zu offenbaren, dass sie als externer Dienstleister für den Auftraggeber tätig ist, wenn dies zur Wahrung ihrer eigenen Belange, insbesondere dem Schutz ihrer Mitarbeiter, erforderlich ist. Weitere Rechte, insbesondere das Recht zur außerordentlichen Kündigung (§ 9 Abs. 1 a.E. und Abs. 2), bleiben hiervon unberührt. Im Falle der Verletzung der Pflichten aus Absatz 3 ist die NightDUTY GmbH zudem berechtigt, dem Auftraggeber für die Aufforderung zur Aktualisierung der dort genannten Daten eine pauschale Gebühr von 15,00 € in Rechnung zu stellen und - falls er dieser Aufforderung nicht nachkommt und entsprechende Nachforschungen erforderlich werden - eine Recherchegebühr von 30,00 €. Dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich gestattet, den Nachweis zu führen, dass ein entsprechender Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die jeweilige Pauschale ist. Die Night DUTY GmbH behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vor, soweit dieser die Pauschale nicht nur unwesentlich übersteigt.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Night DUTY GmbH Zugänge zu seinem Dispositionssystem bzw. zu Portalen einzurichten, die für eine reibungslose Auftragsabwicklung/Disposition notwendig sind. Er sichert der NightDUTY GmbH zu, dass er über alle notwendigen Lizenzen oder Rechte der Programme verfügt, die er der NightDUTY GmbH im Rahmen des Dienstleistungsvertrages zur Verfügung stellt.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Informationen und Änderungen, die für ordnungsgemäße Erfüllung des Dienstleistungsvertrages notwendig sind bei der NightDUTY GmbH per E-Mail an sewrvice@nightduty.de zu übermitteln. Telefonisch mitgeteilte Informationen oder Änderungen können nicht berücksichtigt werden.
Der Auftraggeber wird die NightDUTY GmbH rechtzeitig davon in Kenntnis setzen, wenn zu erwarten ist, dass das abzuwickelnde Anrufvolumen bzw. Auftragsvolumen - z.B. durch neue Standorte oder neue Kunden. - über das bis dahin übliche Maß deutlich hinausgehen wird. Übersteigt das Anrufvolumen/Auftragsvolumen das übliche Maß erheblich, ist die NightDUTY GmbH berechtigt, den vereinbarten Preis anzupassen oder das Vertragsverhältnis zu kündigen.
Sobald dem Auftraggeber Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Informationen durch Mitarbeiter der NightDUTY GmbH möglicherweise unvollständig, inhaltlich unklar oder unrichtig weitergeleitet wurden (§ 1 Abs. 3), obliegt es dem Auftraggeber, im ihm zumutbaren Umfang durch Rückfrage bei dem Anrufer und/oder andere hierfür geeignete Maßnahmen diese Unklarheiten auszuräumen, um eventuell drohende Schäden zu verhindern bzw. so gering wie möglich zu halten. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Informationen solche Vorgänge betreffen, die erhebliche wirtschaftliche oder sonstige Auswirkungen für den Geschäftsbetrieb des Auftraggebers oder dessen Vertragspartner haben können.
Jegliche Weitergabe der Dienste der NightDUTY GmbH an Dritte (z.B. durch „Reselling“) ist ohne vorherige Zustimmung der Night DUTY GmbH ausgeschlossen. Dieses Reselling findet auch dann statt, wenn eine Weiterleitung auf die Rufnummer des Auftraggebers stattfindet und dadurch die Nutzung auf die von NightDUTY dem Kunden zur Verfügung gestellten Rufnummer erfolgt. Mit Zustimmung der Night DUTY GmbH dürfen maximal 3 externe Kunden des Auftraggebers (z.B. Autohäuser) die Weiterleitung zu NightDUTY nutzen. Nimmt die NightDUTY GmbH davon Kenntnis, dass ein Reselling (z.B. externes Aufschalten von Kunden des Auftraggebers, z.B. Autohäusern) stattfindet oder stattgefunden hat, wird NightDUTY eine Nachberechnung vornehmen. Diese Nachberechnung/Berechnung beträgt 8,00 Euro pro Stunde (analog zu den NightDUTY-Dispozeiten) pro Aufschalten/Kunden). Ein "Reselling" an andere Abschleppdienste ist komplett ausgeschlossen - die Zuwiderhandlung führt zur sofortigen Einstellung der Dienstleistungen, befreit den Auftraggeber jedoch nicht von seinen Vertrags-/ und Zahlungsverpflichtungen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich die EU-DSGVO einzuhalten und ist auch für die Einhaltung der Vorschriften durch seine Mitarbeiter verantwortlich. Dem Auftraggeber ist es strengstens untersagt Telefonate abzuhören oder Telefonate gar gänzlich oder teilweise aufzunehmen/mitzuschneiden bzw. diese zu speichern. Das Aufzeichnen eines nicht-öffentlichen Gesprächs verletzt die Privatsphäre und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und ist deshalb nicht mit den Grundrechten vereinbar. Gespräche dürfen nur aufgenommen werden, wenn alle Gesprächspartner vorher eingewilligt haben, die Aufnahme durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) legitimiert wird (zum Beispiel Notrufe). Sollte NightDUTY davon Kenntnis erlangen, dass der Auftraggeber trotzdem Gespräche abhört bzw. aufzeichnet, ist NightDUTY sofort berechtigt seine Leistungen einzustellen bis der Auftraggeber den Nachweis erbracht hat gegen seine Pflichten nicht weiter zu verstoßen. Der Auftraggeber hat dadurch keinen Anspruch auf Reduzierung des Leistungsentgelts.
§ 4 Leistungsentgelt
Das Leistungsentgelt richtet sich nach dem jeweils vertraglich vereinbarten Entgelt und dem Leistungszeitraum. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Für erhöhten Aufwand, der entsteht, weil der Auftragsgeber seinen Pflichten aus §3 nicht nachgekommen ist, z.B. Rufumleitungsfehler, Fehler bei der Auftragsübermittlung bzw. Nichtverfügbarkeit des Dispositionssystems, ist die NightDUTY GmbH berechtigt, die vereinbarte Vergütung für diesen Zeitraum pauschal um 100% des vereinbarten Stundensatzes zu erhöhen. Die NightDUTY GmbH ist dabei nicht verpflichtet den Umfang des erhöhten Aufwandes nachzuweisen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber seinen Pflichten zu §6 aus dem Dienstleistungsvertrag nicht nachgekommen ist.
Abrechnungszeitraum ist jeweils ein Monat, beginnend mit dem Kalendertag des Vertragsbeginns. Auf Verlangen einer Vertragspartei kann ein abweichender Beginn des Abrechnungszeitraums festgelegt werden. Fallen in den Leistungszeitraum gesetzliche Feiertage, berechnen wir je Feiertag pro Stunde einen Feiertagszuschlag in Höhe von 25%, auch wenn dieses im Dienstleistungsvertrag nicht gesondert Erwähnung findet. Eine Übersicht über alle Zuschläge stellen wir auf Anforderung bereit.
Die NightDUTY GmbH stellt seine Dienstleistungen bei einer monatlichen Disposition immer zwischen dem 15. und 17. des laufenden Monats in Rechnung. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der Rechnungsbetrag stets innerhalb des Zahlungsziels auf dem Konto des Rechnungsstellers eingegangen ist. Ansonsten erfolgt die Rechnungsstellung wöchentlich mit dem letzten Tag der Woche und einem Zahlungsziel von 7 Tagen. Etwaige Reklamationen gegen eine Rechnung haben innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum per Mail a buchhaltung@nightduty.de zu erfolgen.
Die NightDUTY GmbH stellt dem Auftraggeber bei Fälligkeit eine Rechnung, aus der die täglich erbrachten Stunden ersichtlich sind. Die Rechnungslegung erfolgt in elektronischer Form per Email, soweit dies den jeweiligen steuerrechtlichen Vorschriften (vgl. § 14 UStG) genügt.
Die NightDUTY GmbH behält sich die Änderung von Leistungsentgelten vor. Sie kann eine Erhöhung insbesondere in dem Fall vornehmen, in dem sie selbst Preiserhöhungen durch Dritte (z.B. Festnetzbetreiber, Mobilfunknetzbetreiber) oder durch sonstige im gewöhnlichen Betrieb entstandenen Kostenfaktoren ausgesetzt ist.
Änderungen von Leistungsentgelten teilt die NightDUTY GmbH dem Auftraggeber in Schrift- oder Textform mit. Weichen diese Änderungen zum Nachteil des Auftraggebers von den bisherigen Regelungen ab, ist er berechtigt, innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung von dem ihm in diesem Falle zustehenden außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch zu machen, ansonsten gilt die Änderung als genehmigt. Auf die Frist und die Folgen ihrer Nichteinhaltung weist die NightDUTY GmbH den Auftraggeber in der Mitteilung hin. Die Änderungen werden nicht vor Ablauf der Monatsfrist wirksam.
§ 5 Einzug, Sicherung, Verzug, Aufwendungsersatz
Kosten des Geldverkehrs zur Erfüllung seiner Zahlungspflichten trägt der Auftraggeber. Kann eine Lastschrift mangels Deckung des Kontos, unberechtigter Rücklastschrift durch den Auftraggeber oder aus sonstigen, von der NightDUTY GmbH nicht zu vertretenden Gründen nicht ausgeführt werden, hat er der NightDUTY GmbH den für die Rücklastschrift von ihrem Zahlungsdienstleister in Rechnung gestellten Betrag zu erstatten.
In begründeten Ausnahmefällen (z.B. Beauftragung besonders kostenauslösender Leistungsmerkmale wie Anrufe ins Ausland oder Sonderrufnummern ist die NightDUTY GmbH berechtigt eine Sicherungszahlung zu erheben.
Im Falle der Beauftragung durch eine Kapital- oder Personenhandelsgesellschaft mit beschränkter Haftung kann die NightDUTY GmbH neben der Stellung einer Kaution auch den Schuldbeitritt einer natürlichen Person oder die Stellung eines gleichwertiges Sicherungsmittels für zukünftige Forderungen aus dem Vertragsverhältnis verlangen.
Gerät der Auftraggeber mit Leistungsentgelt in Verzug, ist die NightDUTY GmbH unbeschadet weiterer Rechte - insbesondere der Geltendmachung von Verzugszinsen und der Kündigung - berechtigt, seine Leistungen sofort einzustellen. Einer gesonderten Ankündigung bedarf es nicht. Die Verpflichtung zur Zahlung des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs bleibt auch in diesem Falle bestehen. Für nach dem Eintritt des Verzugs erforderliche Mahnschreiben wird dem Auftraggeber eine Pauschale von je € 5,00 berechnet. Es bleibt ihm offen, nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer als diese Pauschale ist.
Die NightDUTY GmbH ist berechtigt seine Leistungen nur noch gegen Vorkasse zu erbringen, sofern der Auftraggeber bei Zahlung der letzten beiden Rechnungen in Verzug geraten ist. Sollte der Auftraggeber keine Vorkassezahlung leisten, ist die NightDUTY GmbH berechtigt die Leistungserbringung zu verweigern, bis die Vorkassezahlung eingegangen ist. Sämtliche Pflichten des Auftraggebers bleiben auch in diesem Fall bestehen. Ein Recht auf Zahlungsminderung oder Zahlungsrückbehalt besteht nicht,
Ist die NightDUTY GmbH gesetzlich oder aufgrund einer rechtskräftigen Gerichtsentscheidung verpflichtet, Dritten Auskünfte über Gegenstand, Art oder Umfang des Vertragsverhältnisses zu erteilen (z.B gegenüber Ermittlungsbehörden), so ist sie berechtigt, dem Auftraggeber für den hierfür entstehenden Aufwand eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 30,00 €/Std. zu berechnen. Es bleibt ihm offen, nachzuweisen, dass ein solcher Aufwand überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer als diese Pauschale ist.
§ 6 Einwendungen gegen die Berechnung des Leistungsentgelts, Gegenansprüche
Der Auftraggeber hat Einwendungen gegen die Berechnung des Leistungsentgeltes innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum direkt an die NightDUTY GmbH zu erheben. Die Rechnung gilt als genehmigt, wenn der Auftraggeber ihr nicht innerhalb dieser Frist widersprochen hat. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Die Zahlungspflicht bleibt auch im Falle der Erhebung von Einwendungen bestehen, solange die NightDUTY GmbH die Einwendungen nicht als berechtigt anerkennt, innerhalb angemessener Frist nicht substantiiert zu den Einwendungen Stellung genommen hat oder die Einwendungen rechtskräftig festgestellt sind. Der Auftraggeber ist insbesondere nicht berechtigt, bereits gezahlte Beträge zurückzufordern (Rücklastschrift).
Gegen Forderungen der NightDUTY GmbH kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrechts steht dem Auftraggeber nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zu. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 7 Verschwiegenheitspflicht / Diskretion / Datenschutz
Die NightDUTY GmbH erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen des Vertragsverhältnisses entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Einzelheiten hierzu kann der Auftraggeber jederzeit unter www.nightduty.de abrufen.
Sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer sind verpflichtet, über alle Informationen, die ihnen im Zusammenhang der Zusammenarbeit bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichwohl ob es dabei um die Auftragnehmer/Auftraggeber selbst oder deren Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass eine Seite ihn schriftlich von dieser Schweigepflicht entbindet.
Den Parteien ist es untersagt gegenüber Dritten Aussagen zu tätigen, die Ruf, Integrität, Leistungsfähigkeit o.ä. in Frage stellen. Beiden Parteien ist es untersagt ohne vorherige Absprache und Zustimmung der betroffenen Partei gegenüber Dritten Aussagen zu Sachverhalten zu treffen, die im Zusammenhang der Zusammenarbeit stehen.
Für das Bekanntwerden der Zuwiderhandlung gilt eine Vertragsstrafe von bis zu 50.000,00 Euro je Fall aus vereinbart, wobei die Vertragsstrafe in Relation zu entstandenen zu stehen hat.
Auftraggeber und Auftragnehmer versichern gegenseitig, dass ihre Mitarbeiter mit der Übermittlung ihrer Daten an die andere Partei einverstanden sind.
Auftraggeber und Auftragnehmer sind verpflichtet, ihnen anvertraute personenbezogene Daten nur im Rahmen ihrer Zusammenarbeit und im Zusammenhang mit dem vorliegenden Dienstleistungsvertrag zu verarbeiten oder verarbeiten zu lassen. Die Daten sind beiderseitig nach Beendigung der Zusammenarbeit unverzüglich zu löschen. Sofern die Einschaltung Dritter erforderlich wird, müssen beide Parteien dieselben Pflichten dem Dritten entsprechend auferlegen.
Im Rahmen von Referenzveröffentlichungen ist der Auftraggeber berechtigt, Logo, Firmennamen o.ä. des Auftraggebers zu verwenden.
Bestandteil des Dienstleistungsvertrages sind immer die Verträge über die Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten.
§ 8 Haftung
Die NightDUTY GmbH haftet nicht für Schäden, die sich im Rahmen der Dispositionstätigkeiten ergeben können. Dies bezieht sich vor allen Dingen auf Kostenfreigaben durch die Auftraggeber des Kunden, Berechnung der Kosten für Auftragsleistungen, Berechnung von Zuzahlung und die ordnungsgemäße Barabwicklung von Dienstleistungen zwischen Kunden und Fahrern.
Die NightDUTY GmbH haftet - gleich aus welchem Rechtsgrund, sowohl vertraglicher als auch außervertraglicher Art - nur dann, wenn die NighDUTY GmbH die Schäden vorsätzlich verursacht hat oder der Schaden auf der Verletzung einer Pflicht der Night DUTY GmbH, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht. Die NightDUTY GmbH haftet bei einfach fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten nicht für mittelbare Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn. Alle darüber hinaus gehenden Schadenersatzansprüche werden, vorbehaltlich des Absatzes 2, ausgeschlossen.
Vorstehendes gilt nicht bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vermögensschäden, die auf der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen beruhen. Telekommunikationsdienstleistungen sind Dienste, die ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen, etwa im Rahmen der Gesprächsweiterleitung. Insoweit gelten die gesetzlichen Regelungen. Auch die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Die Haftung der Night DUTY GmbH für Vermögensschäden, die auf Übermittlungsfehlern zwischen Auftraggebern bzw. ihren Kunden und Mitarbeitern der Night DUTY GmbH beruhen, ist insbesondere ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber nicht seinerseits seiner Obliegenheit zur Schadensvermeidung bzw. /-minderung
(§ 3 Abs. 8) nachgekommen ist und/oder Änderungsaufträge auf anderen als den in § 3 Abs. 6 genannten Kommunikationswegen übermittelt hat.
Die Haftung der Night DUTY GmbH für Schäden, die durch Ausfall, Beeinträchtigung oder fehlerhafte Bedienung von Anlagen und Einrichtungen Dritter - insbesondere Telekommunikationsdiensteanbietern wie z.B. der Deutschen Telekom AG oder Mobilfunknetzbetreiben und Serviceprovidern - sowie durch höhere Gewalt verursacht wurden, ist ausgeschlossen.
Sämtliche Schadensersatzansprüche gegen die NightDUTY GmbH sind innerhalb von 3 Monaten ab Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände durch den Auftraggeber - jedoch spätestens 5 Jahre nach ihrer Entstehung ohne Rücksicht auf die Kenntnis - vom Auftraggeber geltend zu machen. Dies gilt nicht bei Verletzungen des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und der Freiheit sowie bei Haftung wegen Vorsatzes.
Soweit die Haftung der NightDUTY GmbH nach den vorstehenden Regelungen begrenzt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die Haftung der Angestellten, Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen der NightDUTY GmbH.
§ 9 Kündigung, Änderungen dieser AGB
Die Vertragsparteien können die Dienste innerhalb der im Dienstleistungsvertrag vereinbarten Fristen oder sich durch die AGB ergebenden Fristen kündigen. Dies gilt auch für gesondert beauftragte Leistungsmerkmale, sofern hierfür nicht abweichende Kündigungsfristen vereinbart sind. Das Recht zur - ggf. fristlosen - Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wurde aus irgendeinem Grund kein schriftlicher Dienstleistungsvertrag geschlossen, endet die Zusammenarbeit in diesem Fall mit einer Frist von 6 Monaten, nach Eingang der Kündigung.
Die NightDUTY GmbH ist insbesondere zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, wenn:
der Auftraggeber mit der Zahlung von Leistungsentgelten 3x in Verzug geraten ist,
der Auftraggeber schuldhaft gegen die Vertragsbedingungen verstößt und den Verstoß nicht in angemessener Frist nach Abmahnung durch die Night DUTY GmbH abstellt. Bei erheblichen Verstößen ist eine Abmahnung entbehrlich
erhebliche und nachvollziehbare Anhaltspunkte dafür bestehen, dass das Geschäftsgebaren des Auftraggebers gegen die guten Sitten (§ 138 BGB) oder ein gesetzliches Verbot (§ 134 BGB) verstößt,
über das Vermögen des Auftraggebers das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.
Eine Kündigung durch den Auftraggeber ist nur schriftlich an die NightDUTY GmbH, Westendhof 11, 45143 Essen, oder in Textform per Fax an 0201 / 857 867 77 oder per E-Mail an support@nightduty.de zu erklären. In allen Fällen erteilt die NightDUTY GmbH dem Auftraggeber unverzüglich eine Kündigungsbestätigung.
Die Kündigung durch die NightDUTY GmbH kann in Schrift- oder Textform ausgesprochen werden. Eine schriftliche Kündigung gilt auch dann als zugegangen, wenn sie an die letzte vom Auftraggeber benannte Anschrift gerichtet wurde, dort aber nicht zugestellt werden konnte oder nicht entgegengenommen worden ist.
Die Nichtinanspruchnahme der Dienste der NightDUTY GmbH durch den Auftraggeber kann eine ausdrückliche Kündigung des Vertragsverhältnisses auch dann nicht ersetzen, wenn diese bereits länger anhält. Die Nichtinanspruchnahme der Dienste der NightDUTY GmbH entbindet den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungsverpflichtung aus dem Dienstleistungsvertrag.
Die NightDUTY GmbH ist ohne Vorankündigung berechtigt, die allgemeinen Geschäftsbedingungen nachträglich zu ändern oder zu ergänzen.
Führt die NightDUTY GmbH neue Dienste ein, so können hierfür ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen zugrunde gelegt werden.
§ 10 Form von Willenserklärungen, Vertragsübergang, Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Soweit nach diesen AGB die Textform erforderlich ist, gilt diese durch die NightDUTY GmbH in jedem Fall als gewahrt, wenn die Erklärung dem Auftraggeber in elektronischer Form zugesandt wurde. Die Erklärung gilt, auch wenn sie vom Auftraggeber nicht abgerufen wurde, spätestens zwei Wochen nach Eingang als zugegangen. Dies gilt auch für alle übrigen Erklärungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses, soweit nicht eine strengere Form als die der Textform - hierzu zählt insbesondere die Schriftform - erforderlich ist.
Die NightDUTY GmbH ist berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen, soweit berechtigte Interessen des Auftraggebers dem nicht entgegenstehen, der Dritte insbesondere eine vertragsgemäße Erbringung der Dienste gewährleistet und keine Zweifel an seiner Solvenz und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bestehen. Der Auftraggeber ist im Falle der Vertragsübertragung zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn der Auftraggeber der Übertragung nicht innerhalb von einem Monat ab Zugang der Mitteilung über die Vertragsübertragung widerspricht. Auf die Bedeutung seines Verhaltens wird der Auftraggeber in der Mitteilung besonders hingewiesen. Vor Ablauf der Monatsfrist wird die Vertragsübertragung nicht wirksam.
Verbindliche Fassung dieser AGB ist ausschließlich die Fassung in deutscher Sprache. Nur diese Fassung ist für den Inhalt dieser AGB und die Rechte und Pflichten aus ihnen maßgeblich. Fassungen in anderen Sprachen sind unverbindliche Übersetzungen, die lediglich Informationszwecken dienen.
Für die Rechtsbeziehung zwischen der NightDUTY GmbH und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Dies gilt - soweit nichts anderes vereinbart ist - auch für die Bestimmung von Tageszeiten, Feiertagen oder sonstigen zeitlichen oder räumlichen Faktoren.
Soweit die Parteien darüber verfügen können (§§ 29 Abs. 2, 38 ZPO) ist Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Ansprüche der Parteien und Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz der NightDUTY GmbH. Die Parteien können jeweils auch an ihrem allgemeinen Gerichtsstand verklagt werden.
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine angemessene Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was von den Parteien des vorliegenden Vertrages gewollt wurde.
Stand: 01. Januar 2023